Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lukas Andrej Grossl – Filmproduktion & Videografie Website: www.lukasandrejgrossl.com

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Dienstleistungen, Film- und Videoproduktionen sowie damit verbundene Rechteübertragungen von Lukas Andrej Grossl (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Auftraggebern.

  2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  3. Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG sowie des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss & Kostenvoranschläge

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend), die Unterzeichnung eines Einzelvertrags oder durch den Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande.

  3. Kostenvoranschläge sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – unverbindlich. Sollten sich während der Produktion unvermeidbare Kostenüberschreitungen von mehr als 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.

§ 3 Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten & Gestaltungsfreiheit

  1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

  2. Dem Auftragnehmer steht bei der künstlerischen und technischen Gestaltung (Bildkomposition, Schnitt, Dramaturgie, Musikauswahl, Color Grading) vollständige Gestaltungsfreiheit zu. Geschmackliche Reklamationen nach Fertigstellung begründen keinen Mangel.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Freigaben, Drehgenehmigungen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.

  4. Der Auftraggeber garantiert, dass bezüglich der von ihm bereitgestellten Inhalte, Requisiten, Personen, Musikrechte oder Locations keine Rechte Dritter verletzt werden und hält den Auftragnehmer diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

§ 4 Honorar, Fälligkeit & Eigentumsvorbehalt

  1. Es gelten die vereinbarten Preise laut Angebot/Vertrag. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettobeträge in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Akontozahlung (in der Regel 30 % bis 50 % des Gesamthonorars) zu verlangen.

  3. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamthonorars bleiben alle gelieferten Dateien, Datenträger und eingeräumten Nutzungsrechte uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).

§ 5 Absage, Verschiebung & Stornierung von Drehtagen

(Anrechnung gemäß § 1168 ABGB und WKO-Branchenstandards)

  1. Verbindlichkeit: Mit Bestätigung des Auftrags gelten vereinbarte Drehtage als fest gebucht.

  2. Stornogebühren bei Absage durch den Auftraggeber: Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Dreh aus Gründen ab, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gebührt dem Auftragnehmer ein Ausfallshonorar auf die vereinbarte Gesamt- bzw. Tagesgage zzgl. bereits entstandener Drittkosten (z. B. Equipment-Miete, Fremdpersonal, Genehmigungen, Locations, Reisekosten, die nicht mehr stornierbar sind):

    • Bis 30 Tage vor Drehbeginn: Stornierung der Gage kostenfrei; bereits erbrachte Konzeptions- und Vorbereitungsleistungen sowie nicht stornierbare Drittkosten sind zu 100 % zu ersetzen.

    • 29 bis 14 Tage vor Drehbeginn: 30 % des vereinbarten Netto-Honorars zzgl. aller angefallenen Drittkosten.

    • 13 bis 4 Tage vor Drehbeginn: 50 % des vereinbarten Netto-Honorars zzgl. aller angefallenen Drittkosten.

    • Ab 3 Tagen (72 Stunden) vor Drehbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Netto-Honorars zzgl. aller angefallenen Drittkosten.

  3. Verschiebung: Eine vom Auftraggeber gewünschte Verschiebung eines Drehtags gilt rechtlich als Stornierung des Ursprungstermins (gemäß Abs. 2) und Neueinbuchung, es sei denn, es wird ausdrücklich eine abweichende Kulanzvereinbarung getroffen.

  4. Wetterrisiko (Schlechtwetter):

    • Das Witterungsrisiko liegt beim Auftraggeber, sofern nicht explizit ein Ausweichtermin mit Schlechtwetter-Klausel vereinbart wurde.

    • Kann ein Dreh wetterbedingt nicht durchgeführt werden oder muss abgebrochen werden, wird der für diesen Tag angefallene Aufwand (Tagesgage, Reisekosten, Ausfallzeiten) zu 100 % verrechnet. Für einen Ausweichtermin wird das Honorar entsprechend dem Neuaufwand berechnet.

  5. Abbruch der Postproduktion: Wird das Projekt nach absolviertem Dreh auf Wunsch des Auftraggebers abgebrochen, steht dem Auftragnehmer das volles Honorar für den Dreh sowie der Vergütungsanteil für die bereits erbrachten Postproduktionsleistungen (mindestens 50 % des veranschlagten Postproduktionsbudgets) zu.

§ 6 Urheberrecht, Nutzungsrechte & Rohmaterial

  1. Sämtliche Filmwerke, Videosequenzen und Lichtbilder sind Urheberwerke gemäß § 1 und § 73ff des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Das Urheberrecht verbleibt vollumfänglich beim Auftragnehmer.

  2. Der Auftraggeber erwirbt erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars die im Vertrag explizit eingeräumten Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen.

  3. Bearbeitungsverbot: Eine Umarbeitung, ein nachträglicher Beschnitt oder eine Veränderung des fertigen Films durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

  4. Rohmaterial (Raw Footage): Die Herausgabe von ungeschnittenem Rohmaterial oder Projektdateien (z. B. Premiere, DaVinci Resolve) ist nicht Teil des Standardvertrags. Rohmaterial verbleibt beim Auftragnehmer und wird nur gegen gesonderte schriftliche Vereinbarung und Vergütung herausgegeben.

  5. Eigenwerbung (Referenzrecht): Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertiggestellte Werke sowie Behind-the-Scenes-Material für Zwecke der Eigenwerbung (insbesondere auf www.lukasandrejgrossl.com, Social Media, Showreels und bei Portfolio-Präsentationen) unentgeltlich zu nutzen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers schriftlich vereinbart wurden.

§ 7 Ausfall, Erkrankung & Höhere Gewalt

  1. Kann der Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder unverschuldetem Technikausfall den Drehtermin nicht wahrnehmen, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren.

  2. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, einen gleichwertigen Ersatzdienstleister zu stellen oder einen Ersatztermin zu vereinbaren. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

§ 8 Haftung & Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist (soweit gesetzlich im B2B-Bereich zulässig) ausgeschlossen.

  2. Für Datenverlust auf Speichermedien haftet der Auftragnehmer nur bei grobem Verschulden.

  3. Mängel am gelieferten Endprodukt sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich und konkretisiert zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und frei von Mängeln abgenommen.

§ 9 Datenschutz, Anwendbares Recht & Gerichtsstand

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO & DSG).

  2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen.

  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrige